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Zumindest jeder gesellschaftungebundene Vermittler muss eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) abschließen.
Risikoträger muss ein im Inland zugelassenes Versicherungsunternehmen sein.
Versicherer müssen die Gewerbeaufsicht über Kündigung oder Änderung des Versicherungsschutzes informieren. Fehlt der Nachweis dieser Versicherung, droht der Entzug der Berufszulassung und Bußgeld.
Die Mindestversicherungssumme beträgt 1.000.000 Euro, die Maximalleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens 1.500.000 Euro betragen. Informationen zur Rahmenvereinbarung zur VSH für INVERS Partner finden Sie [hier]. |
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