Inveda Makler Assistent
 
 
Schritt 3 - Vermögensschadenhaftpflicht 
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Geben Sie hier alle Angaben Ihrer Vermögensschaden- Haftpflicht ein.

Jeder gesellschaftungebundene Vermittler muss eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) abschließen. Fehlt der Nachweis dieser Versicherung, droht der Entzug der Berufszulassung und ein Bußgeld.
 


Tragen Sie die Versicherungs-Nr. und den Versicherer Ihrer Vermögensschadenhaftpflicht ein.

Risikoträger muss ein im Inland zugelassenes Versicherungs- Unternehmen sein.

Wie hoch ist die Deckungssumme im Versicherungs- und Investmentbereich und die entsprechende Maximalleistung?

Empfehlenswert ist eine Versicherungssumme von mindestens 1.000.000 Euro, die Maximierung sollte mindestens das 1,5 fache also 1.500.000 Euro für die Versicherungsvermittlertätigkeit betragen.

Informationen zur Rahmenvereinbarung zur VSH für INVERS-Partner finden Sie [hier].

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