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Geben Sie hier alle Angaben Ihrer Vermögensschaden- Haftpflicht ein.Jeder gesellschaftungebundene Vermittler muss eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) abschließen. Fehlt der Nachweis dieser Versicherung, droht der Entzug der Berufszulassung und ein Bußgeld. Tragen Sie die Versicherungs-Nr. und den Versicherer Ihrer Vermögensschadenhaftpflicht ein.
Risikoträger muss ein im Inland zugelassenes Versicherungs- Unternehmen sein.
Wie hoch ist die Deckungssumme im Versicherungs- und Investmentbereich und die entsprechende Maximalleistung? Informationen zur Rahmenvereinbarung zur VSH für INVERS-Partner finden Sie [hier]. >> Weiter zu Schritt 4 - Beteiligungen |

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Risikoträger muss ein im Inland zugelassenes Versicherungs- Unternehmen sein.