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Jeder Vermittler ist seit dem 22. Mai 2007 beim Kunden zur Erstinformation gemäß Abschnitt 4 § 11 Versicherungs- Vermittlerordnung verpflichtet.Im Nachweis stehen Firmenname, Vermittlerstatus, Vermögensschadenhaftpflicht, Beteiligungen, Vermittlerregistereintrag usw.
Hinweis: Beim Programmstart des Inveda-Makler-Assistenten wird Ihnendie unvollständige Vermittlerakte angezeigt... Sonst gelangen Sie auf der Startseite rechts über [Stammdaten bearbeiten] oder im Menü unter Verwaltung zu Ihrer Vermittlerakte. >> Ein Beispiel zur Erfassung der Vermittlerdaten - Schritt 1 |

Jeder Vermittler ist seit dem 22. Mai 2007 beim Kunden zur Erstinformation gemäß Abschnitt 4 § 11 Versicherungs- Vermittlerordnung verpflichtet.
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