Inveda Makler Assistent
 
 
Vermittler 
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Wichtiger Hinweis: Damit Sie die Software uneingeschränkt verwenden können, ist eine gültige Lizenz notwendig.
>> Was Sie zur Lizenzierung wissen sollten...
Jeder Vermittler ist seit dem 22. Mai 2007 beim Kunden zur Erstinformation gemäß Abschnitt 4 § 11 Versicherungs- Vermittlerordnung verpflichtet.

Im Nachweis stehen Firmenname, Vermittlerstatus, Vermögensschadenhaftpflicht, Beteiligungen, Vermittlerregistereintrag usw.
 


[Alles zur neuen EU-Vermittlerrichtlinie finden Sie hier.]

Auf jeden Fall sollte der Vermittler beim ersten Geschäftskontakt dem Kunden die Vermittler- Erstinformation in Textform (klar und verständlich) überreichen:

  • Alle erforderlichen Angaben, die Sie jetzt im Programm in die Vermittlerakte eingeben, sind auf dem Ausdruck der Erstinformation enthalten.
  • Dazu gehören z.B. Name und Anschrift, Telefonnummer, Versicherungsvertreter oder Makler, Registriernummer, Beteiligung an einem Versicherungsunternehmen, Daten zum Versicherungsunternehmen selbst, zuständige Schlichtungsstellen usw.

Hinweis: Beim Programmstart des Inveda-Makler-Assistenten wird Ihnen
die unvollständige Vermittlerakte angezeigt...


Sonst gelangen Sie auf der Startseite rechts über [Stammdaten bearbeiten] oder im Menü unter Verwaltung zu Ihrer Vermittlerakte.

>> Ein Beispiel zur Erfassung der Vermittlerdaten - Schritt 1
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