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Der Kunde ist u. E. ausreichend versichert, wenn alle eigenen bestehenden Risiken und die Risiken für die er Haftung oder Verantwortung trägt, abgesichert sind. Dies unter der Voraussetzung, dass diese Risiken überhaupt versicherbar sind. Da in der Praxis eine vollständige Absicherung zumeist an den finanziell gegebenen Möglichkeiten scheitern dürfte, wäre folgende Vorgehensweise denkbar:
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