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Eine Beratung ist grundsätzlich fehlerhaft, wenn Sie gegen die Beratungs- und Dokumentationspflicht verstoßen. Auch in der Beratung und Dokumentation selbst sind Fehler möglich. Beispiele:
Alle oben genannten möglichen Beratungsfehler müssen jedoch keine Beratungsfehler sein, wenn den oben genannten Entscheidungen der ausdrückliche Kundenwunsch zugrunde liegt. Dieser ausdrückliche Kundenwunsch sollte jedoch auch dokumentiert sein.
Des Kunden Wunsch ist sein "Himmelreich", wenn der Vermittler ausdrücklich auf eventuelle Nachteile hingewiesen hat. Der ausdrückliche Kundenwunsch und die Hinweise des Vermittlers auf eventuelle Nachteile sollten jedoch dokumentiert und vom Kunden unterzeichnet sein!
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