Inveda Makler Assistent
 
 
Was ist eine fehlerhafte Beratung? 
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Eine Beratung ist grundsätzlich fehlerhaft, wenn Sie gegen die Beratungs- und Dokumentationspflicht verstoßen.

Auch in der Beratung und Dokumentation selbst sind Fehler möglich.

Beispiele:

  • bAV-Bereich: Verkauf eines gezillmerten Tarifes = Verstoß gegen das Betriebsrentengesetz (fehlende Wertgleichheit/Aushebelung der Portabilität);
  • Verkauf einer Rürup-Rente bei fehlender Berufsunfähigkeitsversicherung = fehlerhafte Grundsicherung;
  • Verkauf von kosmetischer Operation, Unfall-Krankenhaustagegeld und ähnlichen "Zusatzdeckungen" zu Lasten einer zu niedrigen Invaliditätsgrundsumme = fehlerhafte Grundabsicherung;
  • Verkauf einer Berufsunfähigkeits- statt einer Dienstunfähigkeitsversicherung an einen Beamten = fehlerhafte Produktwahl;
  • Verkauf eines versicherungsgebundenen Riester-Sparplans statt eines reinen Riester-Fondssparplanes = fehlerhafte Produktwahl unter Kostengesichtspunkten

Alle oben genannten möglichen Beratungsfehler müssen jedoch keine Beratungsfehler sein, wenn den oben genannten Entscheidungen der ausdrückliche Kundenwunsch zugrunde liegt. Dieser ausdrückliche Kundenwunsch sollte jedoch auch dokumentiert sein.

Des Kunden Wunsch ist sein "Himmelreich", wenn der Vermittler ausdrücklich auf eventuelle Nachteile hingewiesen hat. Der ausdrückliche Kundenwunsch und die Hinweise des Vermittlers auf eventuelle Nachteile sollten jedoch dokumentiert und vom Kunden unterzeichnet sein!
 


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