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Erstinformation Der Vermittler hat dem Versicherungsnehmer beim ersten Geschäftskontakt mehrere Angaben klar und verständlich in Textform mitzuteilen. Zur eigenen Absicherung sollte die Erstinformation vom Kunden gegengezeichnet werden. Die Erstinformation muss folgende Angaben enthalten: [siehe hier] Dokumentation Verlauf und Inhalt des Beratungsgespräches sowie der gegebene Rat müssen dokumentiert werden. Dazu gehören u. a.:
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