Inveda Makler Assistent
 
 
Welche Informationen muss ein Beratungsprotokoll enthalten? 
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Erstinformation

Der Vermittler hat dem Versicherungsnehmer beim ersten Geschäftskontakt mehrere Angaben klar und verständlich in Textform mitzuteilen. Zur eigenen Absicherung sollte die Erstinformation vom Kunden gegengezeichnet werden. Die Erstinformation muss folgende Angaben enthalten: [siehe hier]

Dokumentation

Verlauf und Inhalt des Beratungsgespräches sowie der gegebene Rat müssen dokumentiert werden. Dazu gehören u. a.:

  • Welche Wünsche hat der Kunde formuliert (Anlass)?
  • Welche Fragen wurden dem Kunden gestellt, um dessen Versicherungsbedarf optimal zu ermitteln?
  • Welche Produkte wurden empfohlen?
  • Warum wurden diese Produkte empfohlen?


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