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Eine konkrete Zahl ist nicht vorgeschrieben. In den Gesetzestexten ist für den Makler von einer hinreichenden Anzahl verschiedener Produkte die Rede. Hinreichend kann auch ein Tarif sein, wenn sich für die speziellen Wünsche und Bedürfnisse des Kunden kein zweiter Tarif mit der geforderten Leistungsbeschreibung finden lässt. |
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