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Um den Versicherungsbedarf eines Kunden zu ermitteln, müssen Sie auch nach dessen bereits bestehenden Versicherungsverträgen fragen.
Der Rat des Vermittlers sollte die bestehenden Verträge berücksichtigen, um den Kunden vor Über- wie auch Unterversicherung und den Vermittler vor Haftungsansprüchen zu schützen. Auch ist u. U. zu prüfen, ob die bestehenden Verträge nötig, angebracht und/oder sinnvoll sind. Dies umfasst auch die Prüfung, ob bestehende Verträge gegen andere ausgetauscht werden sollten, welche den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden besser entsprechen. Letzteres beinhaltet wiederum die Prüfung der Vor- und Nachteile eines Vertragswechsels.
Beispiel Der Vermittler und der 30jährige Kunde erkennen, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht besteht und unbedingt notwendig ist, da unterhaltspflichtige Kinder im Haushalt leben und die Hausfinanzierung nicht abgesichert ist. Der Kunde bespart als einzigen LV-Vertrag eine Riester-Rente. Selbst nach genauer Prüfung stellt sich heraus, dass der Kunde keine weiteren, zusätzlichen Beiträge aufbringen kann. Es ist u. E. also gemeinsam mit dem Kunden zu prüfen, ob die Riester-Rente beitragsfrei gestellt wird und dass die freiwerdenden Beiträge zur Absicherung des derzeitigen Vermögens (Arbeitskraft) eingesetzt wird.
Nach Auffassung von Prof. Thiel und nach unserer Auffassung gilt folgender Grundsatz: Im Maklervertrag sollten Sie auch festlegen, ob Sie für bestehende Verträge, welche vielleicht auch nicht von vermittelt wurden, überhaupt die Haftung tragen wollen. Als Beispiel sei hier eine nicht von Ihnen vermittelte bAV-Lösung genannt, welche auf einem gezillmerten Tarif basiert. |
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