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Grundsätzlich sollten Sie immer eine Dokumentation vornehmen, dies insbesondere bei existenzbedrohenden Risiken wie z. B. Berufsunfähigkeitsversicherung, private Krankenversicherung, Hinterbliebenenabsicherung etc.. Der Versicherungsombudsmann (Prof. Römer) hält den Verzicht auf Dokumentation für bedenklich und für wenig glaubhaft! Bedenken Sie bitte auch, dass die Dokumentation vor allem auch der eigenen Absicherung gegenüber unberechtigten Haftungsansprüchen dient.
Sollte ein Kunde ausdrücklich einen Beratungsverzicht wünschen (z. B. weil er sich bereits für ein bestimmtes Produkt entschieden hat), sollte dies schriftlich festgehalten und vom Kunden bestätigt werden. Der Beratungs- und Dokumentationsverzicht muss gesondert dokumentiert und vom Kunden urschriftlich unterzeichnet werden.
In der Verzichtserklärung muss der Versicherungsnehmer klar, verständlich und ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass der Verzicht einen großen Nachteil für den Versicherungsnehmer bezüglich Schadenersatzansprüchen gegen den Versicherungsvermittler zur Folge hat. |
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