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Die EU-Vermittlerrichtlinie enthält eine Verordnung für die Versicherungsvermittlung und ein Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechtes.
Die bestehende Gewerbeordnung, das Versicherungsvertragsgesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz mussten geändert werden.
Versicherungsvermittlung wird demnach ein in der Gewerbeordnung geregelter Beruf werden.
Häufige Fragen und übersichtliche Antworten finden Sie [hier].
Die EU-Vermittlerrichtlinie stärkt vorallem die Verbraucherrechte der Versicherungsnehmer. Diese sollen vor einer Falschberatung und deren Folgen geschützt werden.
Die wichtigsten Punkte der Vermittlerrichtlinie werden in dieser Zusammenfassung dargestellt:
Schadenersatzpflicht Vermittler können mittels Dokumentation den Verlauf der Beratung nachweisen und schützen sich damit vor unberechtigten Haftungsansprüchen. Verstößt ein Versicherungsvermittler gegen die Beratungs- und Dokumentationspflicht, ist er zu Schadensersatzleistungen verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsvermittler die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
Für wen gilt die Vermittlerichtlinie? Die Vermittlerrichtlinie gilt für alle Versicherungsvermittler und auch für Versicherungsberater. [mehr] |
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