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Welche Neuerungen gibt es beim Widerrufsrecht? 
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Grundsätzlich hat ein Versicherungsnehmer das Recht seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Bei Lebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen beträgt die Frist 30 Tage.
Versäumt der Versicherer, den Kunden in einer Belehrung auf das Widerrufsrecht aufmerksam zu machen, hat der Kunde ein fristfreies ("ewiges") Widerrufsrecht.


Macht ein Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so hat der Versicherer ein Recht auf Prämie für die Zeit vom Vertragsabschluss bis zu dem Tag, an dem der Widerruf bei ihm eingegangen ist. Zu viel gezahlte Prämie ist zurückzuzahlen.

Die Widerrufspflicht beginnt zu dem Zeitpunkt, wenn dem Versicherungsnehmer der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich den für den Vertrag geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die weiteren für den Versicherungsvertrag vorgeschriebenen Informationen zugegangen sind.
Beim Antrags- und Invitatio-Modell gibt es unterschiedliche Beginne des Widerrufsrechts. Diese beruhen darauf, dass beim Invitatio-Modell der Versicherungsvertrag erst mit Absendung bzw. Annahmeerklärung des Kunden zustande kommt und frühestens ab diesem Zeitpunkt die Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts zu laufen beginnt.

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