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Die EU-Vermittlerrichtlinie stärkt vorallem die Verbraucherrechte der Versicherungsnehmer. Diese sollen vor einer Falschberatung und deren Folgen geschützt werden. Verstößt ein Versicherungsvermittler gegen die Beratungs- und Dokumentationspflicht, ist er zu Schadensersatzleistungen verpflichtet. mehr...
Mit dem Inveda Makler Assistent weisen Sie als Versicherungsvermittler eine fachgerechte Beratung nach. Schützen Sie sich somit vor unberechtigten Haftungsansprüchen.
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Sie benötigen eine Software für Ihren Vertrieb, Sie haben eigene Tarife und Dokumente und möchten
eine einheitliche Vorgehensweisen bei Beratung und Verkauf durch eine Software unterstützen und
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Wichtige Beratungstools im Makler Assistent: die Risikoaufnahme; Beratungen Leben, Krankenversicherung und zu den Sparten. mehr...
Jeder Vermittler ist ab dem 22. Mai 2007 beim Kunden zur Erstinformation gemäß Abschnitt 4 § 11 Vers.- Vermittlerordnung verpflichtet. mehr... |









